Liebe Eltern eines zukünftigen Erstklässlers,

auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der aktuell gültigen Fassung erfolgt die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/ 26 in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock im Oktober 2024.

Die Anmeldung erfolgt kontaktlos. Alle Sorgeberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2025/ 26 schulpflichtig werden, erhalten Ende September einen Fragebogen zur Anmeldung zugeschickt. Dieser ist bis spätestens 31. Oktober 2024 online oder handschriftlich auszufüllen.

Nach dem 1. September 2024 Zugezogene und Eltern, die keine Unterlagen zur Anmeldung erhalten haben, können diese unter einschulung@rostock.de oder bei allen kommunal getragenen Anmeldeschulen anfordern.

Alle Informationen zum Anmeldeverfahren sind unter www.rostock.de/Einschulung zu finden.

Mit Beginn des Schuljahres 2025/ 26 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden (Regeleinschulung). Für diese Kinder besteht seitens der Sorgeberechtigten Anmeldepflicht an einer kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen.

 

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und sozial hinreichend entwickelt sind (vorzeitige Einschulung). 

Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden (Zurückstellung). Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen.

Für Kinder, die für das Schuljahr 2024/ 25 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Sorgeberechtigten erneut die Anmeldepflicht für das Schuljahr 2025/ 26 (Einschulung nach Zurückstellung).

Für die vorzeitige Einschulung oder die Zurückstellung von der Einschulung sind formlose Anträge an die örtlich zuständige Schule zu stellen. Dem Antrag ist eine Begründung und ggf. ein medizinisches Gutachten beizufügen.

 

Für Kinder mit einer schwerwiegenden Einschränkung (körperlich, sprachlich, Verhalten, Lernen, Sehen oder Hören) kann ein Antrag auf Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfes gestellt werden. Dafür stehen Ihnen die Schulleitung der örtlich zuständigen Schule, die Förderzentren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie das Staatliche Schulamt Rostock beratend zur Seite.

 


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Häufig gestellte Fragen:

 

Wann beginnt morgens der Unterricht?

         Um 7.30 Uhr öffnet die Schule und die erste Stunde beginnt um 7.45 Uhr.

           

Wie viele Stunden haben die Kinder in der 1. Klasse  täglich?

Unsere Schüler der ersten Klasse haben meist vier Stunden am Tag. Somit ist um 11.30 Uhr Unterrichtsschluss. An einem Tag in der Woche haben sie 5 Stunden und 12.40 Uhr Unterrichtsschluss.

 

Welche Termine gibt es jetzt in den nächsten Monaten für uns?

Sie werden in den nächsten Monaten vom Gesundheitsamt zur Überprüfung der Schulfähigkeit eingeladen. Die letzten Untersuchungen werden im Mai durchgeführt. Bitte haben Sie Geduld.

Im Juni findet der Elternabend zur Einschulung und für die wichtigsten Informationen zum Schulstart statt. Sollten Sie im Urlaub sein, dann schicken Sie bitte einen Vertreter.

 

Wer übernimmt die ersten Klassen?

In der Regel übernehmen unsere Kolleginnen der vierten Klasse wieder eine erste. Doch das Jahr ist noch lang und da kann sich einiges ändern.

 

Gibt es in unserer Schule einen Hort?

Wir arbeiten sehr eng mit den Horten „Spielkiste“ und "GGP Hortcampus" in der Waldemarstraße zusammen. Dort müssen Sie sich unabhängig von der Schulanmeldung vorstellen.

 

Bekommen die Kinder Mittag in der Schule?

Die Kinder gehen nach dem Unterricht in den Hort und essen dort Mittag.

 

Bieten Sie Milch zum Frühstück an?

Nein, wir haben im Schulgebäude keine Lagerungsmöglichkeiten. Wir sind überzeugt, dass Tee oder Wasser gesünder sind als gezuckerte Milch.

 

Wann und wie lernen die Kinder die Rechtschreibung, wenn sie mit der Buchstabentabelle schreiben lernen?

Sicheres und richtiges Schreiben und Lesen sind wichtige Basiskompetenzen.

Deshalb achten wir von Anfang an auf das Beherrschen und Einhalten von Rechtschreibregeln und entwickeln ein Rechtschreibbewusstsein.

Die Schreibentwicklung an unserer Schule hält die Balance zwischen Kreativität und normgerechtem Schreiben.

 

Gibt es Arbeitsgemeinschaften an unserer Schule?

 Wir sind keine Ganztagsschule. Jedoch bieten die Horte viele unterschiedliche Aktivitäten an. Weiterhin nutzen die Musikschule Diehn und der Sportverein „Seawolves“ unsere Räumlichkeiten am Nachmittag.